- Das Projekt Silva Viridis von Markus Berns tritt als Dienstleister im Bereich Bildung und Pädagogik auf und begleitet Veranstaltungen von Einrichtungen und Privatpersonen mit naturpädagogischen Programmen. Silva Viridis berät bei der Planung und Durchführung von naturpädagogischen Projekten und führt Weiterbildungen durch.
- Silva Viridis kann nach Vereinbarung als Veranstalter für Projekte von Einrichtungen oder Privatpersonen auftreten. Dies wird schriftlich, z.B. im Angebot festgehalten. Bei dem Programm „Die wilde Ameisen“ tritt Silva Viridis als Veranstalter auf.
- Die An- und Abreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort erfolgt eigenständig und fällt nicht in den Verantwortungsbereich von Silva Viridis.
- Die Teilnehmenden sind für ihre Ausrüstung, witterungsgerechte Kleidung und Schuhwerk selbst verantwortlich. Die Teilnehmenden sorgen, falls nicht anders vereinbart, eigenständig für ihre Verpflegung.
- Silva Viridis ist nicht für den Transport der persönlichen Ausrüstung, des persönlichen Gepäcks oder die persönliche Verpflegung der Teilnehmenden verantwortlich.
- Silva Viridis haftet nicht für selbstverursachte oder von anderen Teilnehmenden verursachte Sachschäden.
- Die von Silva Viridis gestellten Ausrüstungsgegenstände sind mit Sorgfalt zu behandeln und nur zweckmäßig zu benutzen.
- Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen von Veranstaltenden oder Teilnehmenden besteht weder ein Anspruch auf Erstattung noch auf Inanspruchnahme zu einem späteren Termin.
- Bei Hagel, Gewitter, Sturm, Eisregen o.ä. muss die Veranstaltung oder das Programm aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift abgesagt oder abgebrochen werden. Die Teilnehmenden an einer Veranstaltung von Silva Viridis haben, nach Abbruch des Programms, das Recht an einer späteren Veranstaltung, ohne eine erneute Entrichtung der Teilnahmegebühr teilzunehmen. Bei Abbruch der Aktion aus Sicherheitsgründen werden, alternativ zur erneuten Teilnahme, 50% der Teilnahmegebühr erlassen. Bei Absage der ganzen Aktion aus Sicherheitsgründen kann, alternativ zur erneuten Teilnahme, 85% der Teilnahmegebühr an Teilnehmende erlassen werden.
- Bei Abbruch eines Programms aufgrund der Unfallverhütungsvorschrift (Hagel, Gewitter, Sturm, Eisregen o.ä.) haben Veranstaltende das Recht auf eine erneute Durchführung des Programms an einem neuen Termin oder bekommen 50% des Rechnungsbetrages erlassen. Muss das gesamte Programm einer Veranstaltung für Einrichtungen oder Privatpersonen sicherheitshalber abgesagt werden, kann das Programm an einem alternativen Termin erneut durchgeführt werden oder es werden 85% der Kosten erlassen.
- Bei nicht sicherheitsbedingter kompletter Absage des Programms einer Veranstaltung durch Silva Viridis gibt es das Recht auf eine erneute Durchführung, ohne eine erneute Entrichtung der Kosten oder alternativ 100% Kostenerstattung. Werden Teile des Programms einer Veranstaltung nicht sicherheitsbedingt von Silva Viridis abgesagt, so ist der prozentuale Anteil des schon durchgeführten Programms zu entrichten. Handelt es sich um eine Veranstaltung von Silva Viridis können Teilnehmende kostenlos an einer folgenden Veranstaltung teilnehmen oder bekommen 100% der Kosten erlassen.
- Verstoßen Teilnehmende gegen Sicherheitsanweisungen von Silva Viridis, verhalten sich grob fahrlässig oder stören mutwillig, können diese von Silva Viridis, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung und allen zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden und tragen die Kosten für einen eventuellen Rücktransport selbst.
- Gebühren bei Stornierung
Bei Stornierung von Schulungen, Programmen ist der Betrag für die Planung, Genehmigungen und die Vorbereitung separat zu entrichten.
Die anteilige Gebühr bei Stornierung für die eigentliche Aktion beträgt:
- Ab 8 Wochen vor dem Datum der Veranstaltung 50% der Kosten für die eigentliche Durchführung vor Ort
- Ab 4 Wochen vor dem Datum der Veranstaltung 75% der Kosten für die eigentliche Durchführung vor Ort
- Ab 2 Wochen vor dem Datum der Veranstaltung 85% der Kosten für die eigentliche Durchführung vor Ort
- Ab 1 Woche vor dem Datum der Veranstaltung 100% der Kosten für die eigentliche Durchführung vor Ort
14. Gebühren bei Stornierung durch Teilnehmende in dem Programmbereich „Wilde Ameisen“:
- Ab 14 Tage vor dem Datum der Veranstaltung 25% der Teilnahmegebühr
- Ab 7 Tage vor dem Datum der Veranstaltung 50% der Teilnahmegebühr
- Ab 3 Tage vor dem Datum der Veranstaltung 75% der Teilnahmegebühr
- Ab 1 Tag vor dem Datum der Veranstaltung 85% der Teilnahmegebühr
15. Genehmigungsverfahren zwecks Flächennutzung
Auf einigen Flächen wird die Erlaubnis der Waldbesitzenden benötigt. Die Einholung dieser Erlaubnis, kann je nach Vereinbarung, durch Silva Viridis erfolgen.
Wenn das erste Genehmigungsverfahren zur Erlaubnis der Durchführung einer Aktion oder Schulung auf der vorgesehenen Fläche nicht zum Erfolg führt, ist Silva Viridis verpflichtet für einen alternativen Durchführungsort, der maximal 10 Kilometer Luftlinie zum ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt ist, ein weiteres Genehmigungsverfahren einzuleiten. Falls der Kunde dem zweiten Genehmigungsverfahren widerspricht, hat er die Kosten der Planung und des Aufwandes zur Erlangung der Erlaubnis der Waldbesitzenden bis zum Zeitpunkt seines Widerspruches zu tragen. Wenn der Zeitpunkt des Wiederspruches weniger als 8 Wochen vor der Durchführung der eigentlichen Veranstaltung liegt, gelten die Bestimmungen der Stornierung einer Aktion oder Schulung unter Punkt 13.